NPO Law Clinic

Recht für Non-Profit Organisationen

NPO_Law_Clinic_Logo_RGB_hauptlogo

Ein Projekt zur Vernetzung von juristischem Studium, rechts- und steuerberatenden Berufen und gemeinnützigen Organisationen in Hamburg.

In der NPO Law Clinic erhalten gemeinnützige Organisationen kostenlose rechtliche Hilfe. Der Kontakt wird über die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hergestellt. Die pro bono-Beratung erfolgt durch Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen aus Hamburg, die durch Studierende unterstützt werden. In Kooperation mit dem Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School werden die Studierenden auf ihre Beratungsaufgaben vorbereitet.

So funktioniert die NPO Law Clinic

NPO_law_clinic_orga_q
NPO_law_clinic_orga_h

Rechtliche Beratung für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können in der NPO Law Clinic kostenlos rechtliche Hilfe erhalten. Zu welchen Themen wir rechtliche Beratung anbieten, wie die Beratung abläuft und andere Fragen haben wir nachstehend erläutert.

Unsere Beratungsteams helfen gemeinnützigen Organisationen bei Fragen zum Steuerrecht und Zivilrecht. Wir vertreten sie jedoch nicht vor Gericht. Hier sind einige Beispiele für Themen, bei denen wir unterstützen können:

  • Rechtsformwahl, Gründung eines Vereins oder Errichtung einer Stiftung
  • Erstellung oder Änderung von Satzungen
  • Verwendung von Geldern (zum Beispiel in Bezug auf gemeinnützige Zwecke)
  • Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen
  • Wirtschaftliche Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen

Wir können konkrete rechtliche Fragen beantworten, bieten jedoch keine fortlaufende Beratung über Einzelfragen hinaus an. Wir helfen nicht bei der Erstellung von Steuererklärungen oder der Buchführung.

  1. Sie kontaktieren die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).
  2. Die DSEE führt ein erstes Gespräch und leitet dann die Informationen an die NPO Law Clinic weiter.
  3. Ein Team der NPO Law Clinic – bestehend aus einem*r Berufsträger*in und zwei Studierenden – wird sich zeitnah bei Ihnen melden und einen Gesprächstermin vereinbaren.
  4. Im Gespräch wird Ihre Situation besprochen und das Team wird bei Bedarf eine erste rechtliche Einschätzung abgeben.
  5. Danach schließen Sie eine Vereinbarung mit dem/der Berufsträger*in ab. Diese Vereinbarung enthält normalerweise auch AGB. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
  6. Nach dem Gespräch erstellt das Team normalerweise eine schriftliche Stellungnahme zu den rechtlichen Fragen und schickt sie Ihnen. Bei Bedarf steht das Beratungsteam für ein Abschlussgespräch zur Verfügung. Das Mandat endet nach der Übermittlung der Stellungnahme und gegebenenfalls einem Abschlussgespräch. Wenn Sie in Zukunft weitere Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte erneut an die DSEE.

Wenn Ihre gemeinnützige Organisation rechtliche Hilfe benötigt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Die Mitarbeiter*innen dort beantworten Ihre Fragen selbst oder leiten sie an die NPO Law Clinic weiter.

Bevor Ihr Fall an die NPO Law Clinic übergeben wird, prüft die DSEE, ob für Ihre Organisation eine kostenlose Beratung durch die NPO Law Clinic in Betracht kommt.

Nein, aus organisatorischen Gründen nimmt die NPO Law Clinic keine Anfragen direkt entgegen. Bitte wenden Sie sich zuerst an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Die Beratung ist für Sie kostenlos. Das Beratungsteam übernimmt das Mandat pro bono.

Auf der Webseite der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit und Steuerrecht.

Weiterführende Informationen für

Gemeinnützige Organisationen

Kanzleien

Studierende

Informationen für Gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können in der NPO Law Clinic kostenlos rechtliche Hilfe erhalten. Zu welchen Themen wir rechtliche Beratung anbieten, wie die Beratung abläuft und andere Fragen haben wir nachstehend erläutert.

Wenn Ihre gemeinnützige Organisation rechtliche Hilfe benötigt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Die Mitarbeiter*innen dort beantworten Ihre Fragen selbst oder leiten sie an die NPO Law Clinic weiter.

Bevor Ihr Fall an die NPO Law Clinic übergeben wird, prüft die DSEE, ob für Ihre Organisation eine kostenlose Beratung durch die NPO Law Clinic in Betracht kommt.

Nein, aus organisatorischen Gründen nimmt die NPO Law Clinic keine Anfragen direkt entgegen. Bitte wenden Sie sich zuerst an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Unsere Beratungsteams helfen gemeinnützigen Organisationen bei Fragen zum Steuerrecht und Zivilrecht. Wir vertreten sie jedoch nicht vor Gericht. Hier sind einige Beispiele für Themen, bei denen wir unterstützen können:

  • Rechtsformwahl, Gründung eines Vereins oder Errichtung einer Stiftung
  • Erstellung oder Änderung von Satzungen
  • Verwendung von Geldern (zum Beispiel in Bezug auf gemeinnützige Zwecke)
  • Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen
  • Wirtschaftliche Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen

Wir können konkrete rechtliche Fragen beantworten, bieten jedoch keine fortlaufende Beratung über Einzelfragen hinaus an. Wir helfen nicht bei der Erstellung von Steuererklärungen oder der Buchführung.

  1. Sie kontaktieren die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).
  2. Die DSEE führt ein erstes Gespräch und leitet dann die Informationen an die NPO Law Clinic weiter.
  3. Ein Team der NPO Law Clinic – bestehend aus einem*r Beufsträger*in und zwei Studierenden – wird sich zeitnah bei Ihnen melden und einen Gesprächstermin vereinbaren.
  4. Im Gespräch wird Ihre Situation besprochen und das Team wird bei Bedarf eine erste rechtliche Einschätzung abgeben.
  5. Danach schließen Sie eine Vereinbarung mit dem/der Berufsträger*in ab. Diese Vereinbarung enthält normalerweise auch AGB. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
  6. Nach dem Gespräch erstellt das Team normalerweise eine schriftliche Stellungnahme zu den rechtlichen Fragen und schickt sie Ihnen. Bei Bedarf steht das Beratungsteam für ein Abschlussgespräch zur Verfügung. Das Mandat endet nach der Übermittlung der Stellungnahme und gegebenenfalls einem Abschlussgespräch. Wenn Sie in Zukunft weitere Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte erneut an die DSEE.

Die Beratung ist für Sie kostenlos. Das Beratungsteam übernimmt das Mandat pro bono.

Auf der Webseite der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit und Steuerrecht. DSEE Webseite.

Informationen für Kanzleien

Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen engagieren sich im standesrechtlich zulässigen Rahmen pro bono in der NPO Law Clinic. Ihr Engagement macht die Beratungen erst möglich. Die Berufsträger*innen leiten die Studierenden fachlich und in den praktischen Belangen der Rechtsberatung an. Sie schließen damit eine Lücke im Ausbildungssystem: Weder im Studium noch in Praktika haben Studierende in der Regel die Möglichkeit, selbst aktiv an Beratungsgesprächen mit Mandant*innen teilzunehmen. Wie eine Beziehung zu Mandant*innen aufgebaut, ein Gespräch geleitet und fachliche Informationen verständlich dargestellt werden, lernen viele junge Anwält*innen erst nach ihrem Berufseinstieg. Jurist*innen, die bereits im Verlauf des Studiums im geschützten Rahmen einer Law Clinic Beratungspraxis sammeln konnten, fällt es hingegen oft leichter, sich in komplexen Beratungssituationen zurechtzufinden. Bei vielen Studierenden weckt erst das Engagement in einer Law Clinic die Begeisterung für eine beratende Tätigkeit.

Die studentischen Rechtsberater*innen der NPO Law Clinic lernen von den betreuenden Berufsträger*innen, juristische Sachverhalte für Laien verständlich zu vermitteln, aus den Erzählungen der Betroffenen die relevanten Informationen herauszulesen und Mandant*innen durch das Gespräch zu führen. Die Berufsträger*innen geben den Studierenden darüber hinaus oft weiterführende Aufgaben und lassen sie am Verlauf des Mandats teilhaben. Sie vermitteln damit einen realistischen Eindruck Ihres Berufsalltags vom Erstgespräch bis zum Abschluss eines Mandats.

Die NPO Law Clinic kooperiert derzeit mit zwei Hamburger Kanzleien, die schwerpunktmäßig im Non-Profit-Recht beraten. Es besteht ein vertrauensvoller Austausch und der allseitige Wunsch nach einer nachhaltigen Kooperation.

Wir sind offen für eine Unterstützung durch weitere Berufsträger*innen. Sollten Sie als Einzelperson oder als Kanzlei Interesse haben, kontaktieren Sie uns gern.

Informationen für Studierende

Die NPO Law Clinic möchte gemeinnützigen Organisationen, die keinen oder nur schwer Zugang zur Rechtsberatung haben, kostenlose Unterstützung bieten.

Wir suchen „Legal Adviser“, die gemeinnützige Organisationen beraten. Wir freuen uns auch über Hilfe bei der Organisation und Durchführung der NPO Law Clinic.

Gemeinnützige Organisationen wenden sich an die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement. Diese beantwortet die Fragen entweder selbst oder vermittelt geeignete Fälle an die NPO Law Clinic. Die NPO Law Clinic stellt ein Beratungsteam zusammen, bestehend aus einem*r Berufsträger*in sowie zwei Studierenden („Legal Adviser“). Der*die Berufsträger*in übernimmt das Mandat und die rechtliche Verantwortung für die Beratung.

Das Beratungsteam führt ein Erstgespräch mit den Mandant*innen, prüft die Rechtslage, erstellt in der Regel einen schriftlichen Vermerk und erläutert diesen in einem Abschlussgespräch.

Weitere Informationen zum Beratungsablauf findet Ihr unter „Für Gemeinnützige - Ablauf der Beratung“.

Du berätst den*die Mandanten*in zusammen mit einer*m Berufsträger*in und einem*r weiteren Legal Adviser. Gemeinsam mit dem*r Berufsträger*in besprichst Du, wie Du bei der Beratung unterstützen kannst. Im Idealfall kannst Du die Ermittlung des Sachverhalts, die anschließende rechtliche Recherche sowie die Erstellung des Vermerks für den*die Mandant*in jeweils in Kooperation mit dem*r Berufsträger*in übernehmen.

Die Berufsträger*innen sind erfahrene Berater*innen im Non-Profit-Recht. Sie tragen die Verantwortung für das Beratungsteam und unterstützen Dich, wo nötig.

Der Lehrstuhl für Steuerrecht und das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School bieten regelmäßig eine Vorlesung zum Gemeinnützigkeitsrecht an. Die Vorlesung ist auf die praktischen Bedürfnisse der Beratung abgestimmt, und du kannst daran teilnehmen.

Wir planen auch, dass Du an Fortbildungsangeboten der Bucerius Law Clinic teilnehmen kannst.

Du hilfst gemeinnützigen Organisationen dabei, qualitativ hochwertige Rechtsberatung zu erhalten, und unterstützt sie dabei, ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Du bekommst nicht nur rechtliches Fachwissen im Non-Profit-Recht, sondern auch praktische Einblicke in die Anwaltspraxis im Non-Profit-Recht. Je nach Erfahrungslevel kannst du aktiv an Beratungsgesprächen teilnehmen und Erfahrungen im Umgang mit Mandant*innen sammeln. Außerdem knüpfst du Kontakte zu Berufsträger*innen in diesem Bereich und lernst andere Studierende kennen.

Wir schätzen die Unterstützung durch die Legal Adviser sehr. Da wir verstehen, dass du auch studierst, setzen wir kein bestimmtes Mindestengagement voraus. Wir erwarten jedoch, dass die Legal Adviser an den Mandaten, die sie übernommen haben, aktiv mitarbeiten und insbesondere die vereinbarten Termine zuverlässig einhalten.

Über die NPO Law Clinic

Was sind Law Clinics und wer sind wir?

Law Clinics öffnen in gesellschaftlich relevanten Bereichen den Zugang zu hochwertiger, kostenloser Rechtsberatung. Sie verbinden juristische Ausbildung, ehrenamtliches Engagement und praktische Berufserfahrung zugunsten von bedürftigen Rechtsuchenden. Law Clinics existieren mittlerweile an vielen deutschen Universitäten. Dabei unterscheiden sich die verfolgten Konzepte: In manchen Clinics arbeiten Studierende in langfristigen Projekten mit Nichtregierungsorganisationen und erstellen Gutachten zu grundlegenden Fragestellungen. Andere Clinics konzentrieren sich auf die individuelle Rechtsberatung. Einige Clinics kooperieren mit anderen Beratungsinstitutionen wie z.B. Sozialberatungsstellen, andere Clinics wenden sich unmittelbar an Rechtsuchende. Alle Law Clinics zeichnen sich dadurch aus, dass die Studierende durch eine Anbindung an eine juristische Fakultät, meist einen spezifischen Lehrstuhl, wissenschaftlich auf die Beratungsfelder vorbereitet werden. Zudem werden sie in der Beratung durch erfahrene Anwält*innen begleitet, die entweder das Mandatsverhältnis vollverantwortlich übernehmen oder als Supervisoren der Studierenden auftreten.

Aus Sicht der juristischen Fakultäten ergänzen Law Clinics die theoretische juristische Ausbildung und verwirklichen die gesellschaftliche Aufgabe der Hochschulen durch einen Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Praxis. Die Arbeit an realen Fällen und der persönliche Kontakt mit erfahrenen Berufsträger*innen und Rechtsuchenden vermittelt Studierenden wertvolle Einblicke in den beruflichen Alltag von Jurist*innen. Die praktische Arbeit kontextualisiert damit zum einen die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium. Studierende setzen sich in der Law Clinic aber auch vertieft und aus einer für sie neuen Perspektive mit einem bestimmten Rechtsbereich auseinander. Sie schulen dadurch auch ihre Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten. Nicht selten weckt das Engagement in einer Law Clinic auch das Interesse an weiteren Vorlesungen in dem entsprechenden Rechtsbereich.

Studierende können sich in einer Law Clinic ehrenamtlich engagieren und dabei häufig erstmals ihre im Studium erlernten Kenntnisse einsetzen, um andere zu unterstützen. Sie handeln einerseits in einem geschützten Raum, weil sie durch erfahrene Anwält*innen begleitet werden, andererseits aber mit einem höheren Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten als beispielsweise in einem studienbegleitenden Praktikum. Viele Studierende gewinnen über das Engagement in einer Law Clinic erstmalig praktische Einblicke in eine Beratungssituation und setzen sich mit den vielfältigen Anforderungen an eine rechtsberatende Tätigkeit praktisch auseinander.

Berufsträger*innen können durch ein Engagement in der Law Clinic ihre berufliche Erfahrung in einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit einer hohen persönlichen Wirksamkeit und einem unmittelbaren Austausch mit Ratsuchenden einbringen. Zugleich können sie junge Menschen für eine rechtsberatende Tätigkeit begeistern.

Rechtsuchende erlangen über eine Law Clinic hochwertige Rechtsberatung, die im Rahmen des standesrechtlich Zulässigen kostenlos erfolgt. Sie treffen auf Berater*innen, denen es um die Sache geht und die mit einer hohen Motivation gemeinsam nach einer Lösung der Probleme suchen.

Organisationsteam der NPO Law Clinic

npo_team_julia_2024

Julia Kühn

npo_team_tim_2024

Tim Maciejewski

npo_team_york_2024

York-Philipp Gräf

Partner

DSEE

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt vermittelt geeignete juristische Fälle an die NPO Law Clinic. Die Stiftung wurde im Juli 2020 in Neustrelitz gegründet und ist das Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Ihr Ziel ist es, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken und ehrenamtlich Engagierte bundesweit zu unterstützen. Die DSEE bietet neben rechtlichen Informationen, Videos und Webinare auch individuelle rechtliche Beratung an. Geeignete Anfragen können an die NPO Law Clinic weitergeleitet werden, wenn die Organisation keine kostenpflichtige Beratung benötigt und die Fragen zeitlich und inhaltlich von der NPO Law Clinic bewältigt werden können.

Partnerkanzleien

Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen von SCHOMERUS und ASG | Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck beraten pro bono in der NPO Law Clinic. Insbesondere helfen sie bei der Ausbildung der Studierenden im Gemeinnützigkeitsrecht und geben diesen wertvolle Einblicke in die praktische Beratungstätigkeit.

Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School

Die mitberatenden Studierenden werden an der Bucerius Law School durch das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen theoretisch ausgebildet. Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen unter der Leitung seiner Direktorin Prof. Dr. Birgit Weitemeyer ist eine in Deutschland einmalige Forschungseinrichtung, die den Charakter der Bucerius Law School als private Stifterinitiative unterstreicht.  Mit den jährlich stattfindenden Hamburger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts hat das Institut die wichtigste Konferenz im deutschsprachigen Raum initiiert, die 2023 bereits zum 23. Mal stattfindet. Mit Doktorandenseminaren, Workshops und einem Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. leistet das Institut wesentliche Beiträge zur Rechtsfortbildung im Dritten Sektor. Die führende Fachzeitschrift npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen wird im Institut redaktionell geführt. Das Institut wird von einem namhaft besetzten Beirat begleitet und kann bereits auf eine große Zahl von Alumni zurückblicken, die erfolgreich im Dritten Sektor und den ihn beratenden Berufen arbeiten.

Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen bietet unter der akademischen Verantwortung von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dr. Tim Maciejewski eine Vorlesung zum Recht der Non-Profit-Organisationen an. In dieser Vorlesung werden die wichtigsten Grundlagen im Zivil- und Gemeinnützigkeitssteuerrecht sowie das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbereiche vermittelt. Die Vorlesung wurde bewusst auch als Vorbereitung für die Tätigkeit in der NPO Law Clinic konzipiert. Sowohl der Unterricht als auch die begleitenden digitalen Lehrmaterialien sind fallorientiert. Bei der inhaltlichen und didaktischen Schwerpunktsetzung haben auch die in der NPO Law Clinic engagierten Berufsträger*innen ihre Praxiserfahrungen eingebracht und auf Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis hingewiesen. Wissenschaftlich und didaktisch sinnvolle Aufbereitung der Inhalte und praktische Beratungserfahrung werden dadurch miteinander verzahnt.

Kontaktaufnahme

Erstkontakt für
rechtliche Beratung

Für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte im ersten Schritt per E-Mail oder telefonisch an die DSEE [externer Link].

Für sonstige Anfragen freuen wir uns über eine Nachricht an buero@npo-law-clinic.de.

Die NPO Law Clinic wird durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gefördert.

Nach oben scrollen